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Was ist Gemeinschaftseigentum in einer WEG?

Geschrieben von Tim Krüger am .

Das Gemeinschaftseigentum bezeichnet alle Teile, die für den Bestand und Sicherheit erforderlich sind und dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Eigentümer dienen.
Das zählt auch dann, wenn sich Bauteile, Anlagen und Einrichtungen in räumlichen Bereichen eines Sondereigentumes befinden.

Beispiele für Gemeinschaftseigentum:

  • Fundamente, tragende Mauern sowie Balken und Trägerkonstruktionen,
  • Geschossdecken und Kamine
  • Fassade bzw. Außenputz und Anstrich
  • Dach mit Schornsteinen (*1)
  • Wärme, Schall und Feuchtigkeitsisolierungen (*2)
  • Wohnungseingangstüren (*3)
  • Fenster (*4)
  • Treppenhaus, Treppen und Flure (*5)
  • Fahrstuhl (*6)
  • Hauptversorgungsleitungen für Wasser, Strom etc. (*7)
  • Heizungsanlage einschließlich Heizungsraum für die Versorgung der betreffenden Anlage in der WEG (*8)
  • Verbrauchszähler (*9)
  • Gemeinschaftsantennen und Haussprechanlagen (*10)
  • Kabelanschlussübergabeinstallationen im Haus

Die mit  * markierten Beispiele sind mit einem nachstehenden Urteil schon diskutiert und mit einer Rechtsprechung verschiedener Gerichte verstehen worden.

1 BayObLG, ZMR 91,148
2 AG Köln, NZM 2001, 1044
3 OLG Düsseldorf, NZM 2000, 193 oder auch BGH, NZM 2014, 40
4 BayObLG, WM 95, 326 sowie NZM 2001, 1081
5 BayObLG WM 89, 214
6 LG Mannheim ZMR 76, 218
7 BayObLG WE 89, 147 sowie BGH WM 2013, 244
8 BGH, WM 90, 42
9 OLG Hamburg, ZMR 99, 502
10 AG Böblingen, NJW-RR 96, 1297

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Ihr Tim Krüger
Unternehmensinhaber